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Verwaltung von Wohnungseigentümergemeinschaften
Die in §§ 27 und 28 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben
Aufstellung eines Wirtschaftsplanes je Wirtschaftsjahr
Erstellung der Jahresabrechnung über die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben
Durchführung der Eigentümerversammlungen einschließlich der dafür notwendigen Vorbereitung
Vorbereitung der Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung
Prüfung der bestehenden Lieferanten – Dienstleistungs – und Versicherungsverträgen sowie Kündigung bzw. Abschluss bei Neuverträgen für die Eigentümergemeinschaft
Überwachung der Dienstleistungen
Einrichtung und Führung eines Treuhandkontos (Giro – und Anlagenkonto)
Buchung der einzelnen Geschäftsvorfälle nach Bankbewegung über Hausgeldkonten je Sonder- und Teileigentum
Überwachung der Hausgeldzahlungen
Anlage der gebildeten Rücklagen für das Gemeinschaftseigentum
Meldung der Gesamtheizkosten an die von der Gemeinschaft beauftragte Abrechnungsfirma sowie Buchen der jeweils errechneten Heizkosten je Sondereigentum für die Jahresabrechnung
Ortsbegehung des Gemeinschaftseigentums, Einholung von Angeboten für erforderliche Handwerksleistungen, Angebotsvergabe
Rechnungsprüfung im Namen der Eigentümergemeinschaft bis zu einer zu vereinbarenden Höhe, falls nicht ein anderer Betrag beschlossen wird, im Rahmen der laufenden Verwaltung
Einleiten der Sondermaßnahmen in dringenden Fällen, wie Rohrbruch -, Brand- und Sturmschäden etc. sowie Meldung der Versicherungsschäden am Gemeinschaftseigentum an die Versicherung, Abwicklung der Versicherungsschäden mit Handwerkern und der Versicherung
Veranlassung der notwendigen Wartungen gem. Wartungsvertrag für Sicherheitseinrichtungen durch Handwerksbetriebe und TÜV – wie der Heizung (Sicherheitsventile, Abgaswerte, Druck – und Heizölbehälter), Fahrstühle (Haupt – und Zwischenprüfung sowie Notrufeinrichtung), Lüftungs- und CO²- Anlagen in Tiefgaragen, Läden und Kellerrämen) wie sämtlicher technischer Noteinrichtungen (Feuerlöscher, Löschwasserleitungen, Brandschutztüren und Abrechnung mit den beteiligen Firmen.
Telefon- und Schriftverkehr mit den Wohnungseigentümern, Handwerkern, Behörden und Dritten, soweit es die gemeinschaftlichen Angelegenheiten betrifft.
Gesondert zu vereinbaren, erforderlich für größere Bauvorhaben:
Planung, Vorbereitung und Bauleitung
Feststellung von Bauschäden und Schäden aller Art
(Feuchtschäden, Dachsanierung, Fassadendämmung, etc.)
Große Instandhaltungsplanung nach baurechtlichen Vorschriften
in Kooperation mit der Firma GIB mbH, Dr. Claus Kinzer, Nonnenweg 4, 38640 Goslar